Bildung ist ein kostbares Gut und wir freuen uns, dass Sie die Aufgabe als KEB-Beauftragte/r übernommen haben. Zusammen können wir ein fundiertes Bildungsprogramm im Landkreis Amberg-Sulzbach gestalten.
Eine Ihrer zentralen Aufgaben als KEB-Beauftragte/r oder Bildungsverantwortliche/r ist es,
Grundlage ist dabei das “Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern” (kurz: BayEbFöG) das seit 1.1.2019 in seiner neuen Fassung gültig ist. Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt zusammen mit der neuen Verwaltungsvorschrift (vom 22.11.2021), welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.
Als Erwachsenenbildung gelten
alle offenen BILDUNGsveranstaltungen für ERWACHSENE
Offenheit = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder) deshalb: öffentliche Ankündigung
Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.
Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben
Bildungsveranstaltungen sind beispielsweise
Vorträge
Kreativkurse
die keine Hobbypflege sind
die der Einführung in die Thematik und dem Erlernen von Grundfertigkeiten dienen
Bildpräsentationen und Filmvorführungen
mit Einführung und Nachgespräch
Kochkurse
die nicht der Hobbypflege dienen
die mithilfe einer Referentin/eines Referentin dem Erlernen von Zubereitungsmöglichkeiten dienen
Fahrten mit Führungen
Kirchenführungen
Durchführung durch eine geeignete Lehrkraft (Führerin/Führer), die nachweisbar spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten hat, die zur Durchführung von Kirchenführungen als Erwachsenenbildungsveranstaltungen besonders qualifizieren
mindestens 30 Minuten Dauer
Bibel- und Pilgerwanderungen
mit einer qualifizierten Leitung
Glaubensseminare
nicht jedoch Einkehrtage, die allein der religiösen Erbauung dienen